E-Rechnung
Neue gesetzliche Vorgabe ab 2025
E-Rechnungspflicht für Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht für Unternehmen in Deutschland wirksam.
Das bedeutet, dass Unternehmen bis zu diesem Zeitpunkt in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen rechtskonform zu verarbeiten und zu archivieren.
Die Umsetzung der neuen Anforderungen setzt den Einsatz einer digitalen Rechnungsverarbeitungslösung sowie eines rechtssicheren digitalen Archivs voraus. Obwohl zunächst Übergangsregelungen gelten, sollten Unternehmen bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine elektronische Rechnung wird nicht als herkömmliche PDF-, Excel oder Word-Dokumenten erstellt und an den Empfänger versendet, sondern in Formaten wie ZUGFeRD oder XML.
Das elektronische Rechnungsformat hat Vorrang vor der Papierrechnung.
Was sind X-Rechnungen / ZUGFeRD?
ZUGFeRD und X-Rechnung sind gängige Formate für elektronische Rechnungen, die den Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU entsprechen. ZUGFeRD kombiniert ein strukturiertes PDF-Dokument mit eingebetteten XML-Daten, während X-Rechnung ein rein XML-basiertes Format ist. Beide Formate zielen darauf ab, die Verbindung zwischen verschiedenen Systemen zu verbessern und die elektronische Rechnungsstellung zu standardisieren.
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Rechnungssteller
Mustermann 1 GmbH
Musterstraße
12345 Musterstadt
Deutschland
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Empfänger |